Bankiva Handbuch
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Vorgabewerte

Warnschwellen

ParameterWertText
Mortalitätsratesiehe TextSiehe Text Bei Verlusten innerhalb 24 h von über 2 % (des Bestandes; bei
Beständen über 100 Tieren), bzw. von mindestens drei Tieren (bei
Bestandsgröße von bis zu 100 Tieren): Verpflichtung zur tierärztlichen
Untersuchung zum Ausschluss der aviären Influenza nach § 4 (1)
Geflügelpest-Verordnung (GeflPestSchV 2013
Temperatur28°C
Enthalpie-Wert67 kJ/kg


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